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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer

Steht eine Erbschaft ins Haus oder wollen Sie vorab eine Schenkung tätigen? Lassen Sie sich zu Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer beraten, um unnötige Ausgaben zu reduzieren oder zu vermeiden. Denn gerade diese beiden Steuerarten lassen sich bereits im Vorfeld gut gestalten.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Erbschaftsteuer fällt in der Regel dann an, wenn das zu vererbende Vermögen oberhalb der gesetzlichen Freigrenzen liegt. Um Kosten zu vermeiden, beraten wir Sie:

  • ob eine Schenkung vorab lohnenswert wäre und wie hoch im Fall der Fälle die Schenkungssteuer ausfiele.
  • als Erblasser bei der Vorbereitung Ihres Testaments oder Vermächtnisses.
  • im Falle einer Erbschaft zur Erbschaftssteuererklärung und tätigen alle erforderlichen Anmeldungen für Sie.

Steuerliche Gestaltung von Erbschaftssteuer und Schenkungen. So vermeiden Sie Kosten:

  • Nutzen Sie möglichst alle Freibeträge im 10-Jahres-Rhythmus (Erbschaftssteuerfreibeträge, Schenkungen).
  • Lassen Sie Ihr Testament, Ihr Vermächtnis oder Ihren Erbvertrag von einer Steuerkanzlei prüfen.
  • Denken Sie an das Nießbrauchsrecht zur Vermeidung von Erbschaftssteuer.
  • Bedenken Sie vorab auch Enkelkinder.
  • Planen Sie weit im Voraus bei Immobilien, Unternehmen und großen Vermögen. Dabei sollten Sie stets die Pflichtteilsansprüche im Auge behalten.
  • Achten Sie auf Besonderheiten bei Erbengemeinschaften.

Welche Regeln gelten bei Immobilien?

Hier geht es um wesentliche Nachlasswerte. Das sind Grundstücke, Häuser und Wohnimmobilien. Das Steuerrecht hat hier zahlreiche Vergünstigungen bezüglich der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer vorgesehen.

Was gilt im Falle von Betriebsvermögen?

Unternehmens- und Geschäftsanteile unterliegen im Erbschaftssteuerrecht eigenen Regeln. Hier gibt es zahlreiche Vergünstigungen und Befreiungen für die Festsetzung der Steuer.

Wie hoch sind die steuerlichen Freibeträge in Deutschland?

Diese Freibeträge sind in §15 und §16 ErbStG geregelt:

  • Ehegatten: EUR 500.000
  • Kinder und Kinder verstorbener Kinder: EUR 400.000
  • Enkelkinder: EUR 200.000
  • Eltern bei Erwerb von Todes wegen: EUR 100.000
  • Eltern bei Schenkung: EUR 20.000
  • Geschwister: EUR 20.000
  • Neffen/Nichten: EUR 20.000
  • Fremde Dritte: EUR 20.000

Unsere Leistungen bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer für Sie:

Wir beraten Sie vorab in allen Belangen. Strategisch und umfassend. Dabei begleiten wir Sie durch sämtliche Prozesse und Eventualitäten. Von der Planung einer Schenkung, der Einbeziehung des Nießbrauchs bis hin zur Erstellung der Erbschaftssteuererklärung.

Wie hoch sind die Kosten bei der Erbschaftsteuer?

Hier richten sich die Gebühren grundsätzlich nach §24 Nr. 12 und 13 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von EUR 100.000 fällt eine Vergütung nach der Mittelgebühr in Höhe von EUR 980 an. Steuerberater haben dabei einen Spielraum. Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand und einer als interessensgerecht empfundenen Honorarkalkulation, so könnte die Vergütung in diesem Fall bis zu EUR 1.613 ausfallen.

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