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Jahresabschluss digital

Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung und Veröffentlichung.

Als Unternehmen, das der Pflicht zur Buchführung unterliegt, sind Sie verpflichtet, jedes Jahr einen Jahresabschluss zu erstellen. Das ist in § 242 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und besagt auch, dass eine gewisse wirtschaftliche Transparenz für den Staat, mögliche Kapitalgeber sowie Gläubiger gegeben sein muss. Die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, gegebenenfalls noch ein Anhang sowie ein Lagebericht. Im Jahresabschluss soll der Geschäftsverlauf inklusive der Geschäftsergebnisse sowie die Lage der Gesellschaft einwandfrei einsehbar sein.

Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungspflichtgrenze sowie Freiberufler stellen eine Einnahmen- Überschuss- Rechnung (EÜR) auf. Diese kann auch Gewinnermittlung genannt werden.

Deshalb wissen Sie, wieviel Arbeit und Aufwand in der Jahresabschlusserstellung steckt: Das Zusammenstellen aller Dokumente sowie die Vervollständigung der Informationen. 

Wir machen das von Anfang an digital – wenn Sie dies wünschen.

Jahresabschlüsse und Bilanzen

Wir übernehmen für Sie die Erstellung von sämtlichen Abschlüssen und Bilanzen (Jahresabschluss):

  • Einnahmen- Überschuss-Rechnungen
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und gegebenenfalls Lagebericht
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • E-Bilanzen, sowie dazugehörige Steuererklärungen an die Finanzbehörden
  • Veröffentlichung beim Bundesanzeiger

Dabei können Sie sich darauf verlassen, dass

  • mit Sicherheit alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden
  • das ganze Jahr über Ihr Jahresergebnis überwacht und gesteuert wird.
  • wir mit höchster Professionalität und auf aktuellem Wissensstandard arbeiten.

Die Abgabefrist für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen 2019 wurde bis zum 31.08.2021 verlängert

Das BMF hatte noch am 04.12.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Kriese mittgeteilt das die Fristen nun um einen Monat verlängert werden. Die Große Koalition hat sich aber nun doch au die umfassendere Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärung für 2019 geeinigt.

Die Verlängerung soll Aussagen von Koalitionspolitikern im “ nächsten Steuergesetz“ Geregelt werden. Das BMF hat die Verlängerung bis zum 31.08.2021 auf ihrem offiziellem Twitter – Kanal am 18.12.2020 bestätigt.

Stundungsmöglichkeiten ebenfalls verlängert

Außerdem werden nach der Mitteilung der BMF am 04.12.2020 auch Stundungsmöglichkeiten verlängert Steuerpflichtige die durch die Corona – Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind können bei ihrem Finanzamt bis zum 31.03.2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann laut Ministerium längstens bis zum 30.06.2021. Damit würde bis Ende Dezember befristete Regelungen verlängert.

Vereinbaren Sie ein honorarfreies Erstgespräch.

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